Offener Brief an die Herren
Fraktionsvorsitzenden der im Rat der Gemeinde Wachtberg vertretenen Parteien
Betreff: Windenergieanlagen (WEA) / Konzentrationsfläche
- „Der Bürgermeister bzw. sein allgemeiner Vertreter und ein Ratsmitglied haben am 21.01.2021 … entschieden:
Es wurde folgende Dringlichkeitsentscheidung gefasst:
Der Rat der Gemeinde Wachtberg beschließt die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2b BauGB mit dem Ziel, eine oder mehrere Konzentrationszonen für die Windenergienutzung im Gemeindegebiet auszuweisen und für den übrigen Außenbereich des Gemeindegebietes die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zu begründen. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“( Quelle:Gmde Wtbg Internetseite) - Der aktuelle Windenergieerlass des Landes NRW sieht eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vor. „Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Infrastrukturplanungen hat im Zuge der Energiewende an Dringlichkeit gewonnen. Zukunftsentscheidungen in der Region bedürfen heute eines transparenten und partizipativen Vorgehens, in das möglichst viele lokale Interessengruppen einbezogen werden.“ „Neben den formellen Beteiligungsverfahren kann es hilfreich sein, auch informelle Beteiligungsverfahren frühzeitig einzusetzen, um das Risiko von Konflikten zu vermindern und Akzeptanz vor Ort zu verbessern.“ (Ministerialblatt Ausgabe 2018 Nr. 12 vom 22.5.2018 Seite 257 bis 298)
- Im Vorfeld der Planungen von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Wachtberg hat Professor Dr.-Ing. Theo Kötter am 25.06.2013 vor dem Umwelt- und Planungsausschuss dargelegt, wie die Gemeinde eine Konzentrationsfläche für WEA unter den damaligen Bedingungen erarbeiten könnte. Unter anderem hat er die potenziellen Konzentrationsflächen skizziert:
(Quelle: Grafik aus der Präsentation von Prof. Kötter vor dem Ausschuss am 25.06.2013)
Die durch harte Tabuzonen verbleibenden Flächen sind die hier verbleibenden violett schraffierten Flächen 5 (750m Abstand zu Besiedlungen), 5 a (1000m Abstand zu Besiedlungen) und 5 b (500m Abstand zu Besiedlungen). Darüber hinaus wird es schwierig, für WEA – Planer, im Gemeindegebiet Möglichkeiten für den Bau von WEA zu finden.- Eine Konzentrationsfläche für WEA in den Flächennutzungsplänen ist eine positive Ausweisung für den Bau von WEA. Sie sollte als solche auch verstanden werden und nicht als Verhinderungsmittel für den Bau von WEA an anderer Stelle der Gemeinde (- also für die Dörfer des ehemaligen „Drachenfelser Ländchens“).
Das Argument für die Ausweisung einer solchen Konzentrationsfläche, man könne damit den Bau von WEA verhindern, weil in der Zeit, in der diese erarbeitet werden, keine WEA gebaut werden könnten, ist sehr kurz gedacht. Steht die Konzentrationsfläche, dann kann dort sofort gebaut werden.
Der Versuch, durch Einschränkung der WEA Höhe auf beispielsweise 100m ist ein Unterfangen, das möglicherweise schnell unwirksam wird. Im Landes Windenergieerlass(a.a.O.s.o.) ist ausgeführt, dass die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden muss. „Nach § 16 Absatz 1 Baunutzungsverordnung kann die Höhe baulicher Anlagen begrenzt werden. Höhenbeschränkungen sind zulässig, wenn sie aus der konkreten Situation abgeleitet und städtebaulich begründet sind. Nicht jede Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes begründet eine städtebauliche Höhenbeschränkung; es müssen konkrete Gründe vorliegen, die im Einzelfall dazu führen, dass die städtebauliche Situation relevant negativ verändert wird.“
Bei einer mittleren Windhöffigkeit von 6,0 in den potenziellen Konzentrationszonen arbeiten derzeit Windräder mit etwa 200 m Höhe wirtschaftlich (so wie hier der Fall). - Gibt es keine Konzentrationsfläche im Flächennutzungsplan, dann muss der Investor die notwendigen Gutachten erbringen. Diese avifaunistischen Gutachten sind zeitintensiv (etwa 1 Jahr) und mit open end Risiko.
Bedingt durch die Radaranlagen in Werthhoven und Gelsdorf wird der Platz für potenzielle Windenergie Anlagen in der Gemeinde schon stark eingeschränkt (siehe Lageplan). Im Bereich außerhalb der zur Diskussion stehenden Fläche zwischen Arzdorf, Adendorf und Fritzdorf bleiben wahrscheinlich nach meiner Bewertung maximal ein oder zwei Plätze für einzelne Windräder im Wald übrig. Das sind Plätze, die für professionelle Investoren wenig interessant sind, weil der komplette Arbeitsaufwand für Einzelgeräte wenig lukrativ ist. Windparks ab 3 WEA, besser mehr Anlagen, rechtfertigen eher den Kosten-Nutzen-Effekt. - Alles in allem halte ich als Vorsitzender des Bürgerverein Arzdorf deshalb eine Konzentrationsfläche für WEA in der Gemeinde Wachtberg für kontraproduktiv. Ich bin gegen eine Errichtung von Windrädern im Gemeindegebiet, da es andere, angemessenere Erzeugungsformen für eine dezentrale Energieerzeugung bei uns gibt. Ich habe selber seit neun Jahren eine Photovoltaikanlage, mit der ich Strom ins öffentliche Netz einspeise. Das betone ich deshalb so stark, um deutlich zu machen, dass ich nicht nach dem Motto lebe, WEA sind cool, aber bitte nicht in meinem Vorgarten.
Nach Aussagen von Prof. Dr. Kötter leben wir in Wachtberg in einem Schwachwindgebiet, dass die überdimensionierte WEA Höhe erforderlich macht. In Starkwindgebieten sind Höhen von 100m für WEA ausreichend und damit landschaftsschonender und umweltverträglicher.
Lassen Sie uns doch die hier vorhandenen Ressourcen, wie Sonnenenergie oder Luftwärme nutzen. Es wäre schön, wenn die Verwaltung mit gutem Beispiel voran ginge und Photovoltaik, Kraftwärmekopplung, Luft- oder Erdwärme zur Energiegewinnung auf/in allen öffentlichen Gebäuden nutzte. - Ich wünsche mir, dass Gemeinderat und Gemeindeverwaltung endlich eine angemessene Form der Bürgerbeteiligung finden, damit diese Themen gemeindeweit Akzeptanz finden.
Auch in Zeiten von Covid 19 ist es möglich, Ortsausschuss Sitzungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen und mit paralleler Digitalisierung durch zu führen.