Info-Veranstaltung zur Windräderplanung am 07.05.2013

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Am 07.05.2013 hat der Bürgerverein Arzdorf die Bevölkerung von Arzdorf und Umgebung über erste Windräderprojektierungen informiert.

1. Auszug aus der geltenden Gesetzeslage:

-§ 35 BauGB erlaubt den Bau von Windenergieanlagen im Außenbereich

-… sofern nicht öffentliche Belange entgegenstehen z.B. des Naturschutzes
und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder
die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt
oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet…

-… der Flächennutzungsplan dem nicht entgegensteht…

-…  die Funktionsfähigkeit von Radar- und Funkanlagen stört…

-Windenergie-Erlass  NRW von 2011 fördert den Bau von Windenergieanlagen.

Daraus ergibt sich im Rückschluss, dass wenn dem Bau von Windenergieanlagen

nichts entgegensteht, ist eine Baugenehmigung zu erteilen.

2. Wachtberg liegt in einer Schwachwindregion

In einer Höhe von 80 m herrscht eine Windhöffigkeit von gerade einmal 5,4

3. Gutachten Prof. Dr. Theo Kötter, Universität Bonn (Auszug)

– Ausschluss von Windenergieanlagen
+ Abstand Fraunhofer Institut 4.000 m
+ Abstand zu Ortschaften/Siedlungsbereiche 500 m
+ Erhaltung der Kulturlandschaft, des Landschaftsbildes  –  abwägen der Politik

+ Sicherung hochwertiger landwirtschaftlicher Nutzflächen  –  abwägen der Politik

– Aus städtebaulichen Erwägungen kann der Abstand zu Ortschaften auf 750 – 1.000 m

durch Ausweisung von Konzentrationsflächen im Flächennutzungsplan festgelegt werden

+ 500 m Abstand = 80 ha Potenzialfläche entspricht 10 Windräder

+ 750 m Abstand = 57 ha Potenzialfläche entspricht 7 bis 9 Windräder

+ 1000m Abstand = 13 ha Potenzialfläche entspricht 3 Windräder

– Empfehlung Aufnahme in den Flächennutzungsplan (FNP) – dann kommt nur Bereich westlich Arzdorf in Frage

– Bei Verzicht auf  Aufnahme in FNP trägt der jeweilige Investor Zeit- und Kostenrisiko

Schallberechnung
Schallberechnung

4. Beeinträchtigungen in Arzdorf

Ständige Lärmbelästigung von etwa 35 Dezibel

-Westwind befördert rhythmischen Schall auch nachts

-Rhythmischer Schattenschlag vor allem nachmittags und abends

-Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes

-Naturschutz und Landschaftspflege werden beeinträchtigt

-Immobilienpreise fallen; Mieteinnahmen verringern sich

Schattenberechnung
Schattenberechnung

-Eingriff in die Landwirtschaft
+ Zersiedelung von landwirtschaftlichen Flächen
+ Gefahr von Eisbruch
+ Gefahr  von Regen- oder Hagelbeschleunigung – Auswirkungen auf Pflanzen

Die lukrative Pacht spaltet die betroffenen Dörfer in Befürworter und Gegner
der Windenergieanlagen.