Sitzung des Planungs- und Umweltschutzausschusses am 26.05.2020 um 18.00 Uhr in der Aula der Hans-Dietrich-Genscher-Schule
Top 11 Bauleitplanung Wachtberg
Den Arzdorfer Bürgern ist nach meiner Kenntnis nur wenig oder gar nicht bekannt, dass in Kürze über ein neues, stattliches Baugebiet in Arzdorf entschieden wird.
Weder die Ortsvertretung noch die Printmedien haben bisher darüber berichtet, dass es am Remagener Weg, oberhalb des Arzdorfer Baches, zu einer neuen Siedlung kommen kann.
Nachdem seit über einem halben Jahr Tiefbaumaßnahmen für die Anbindung der Arzdorfer an das Glasfaser Netz von bn:t und dem Gas Netz der e-regio stattfinden (und ein Ende noch nicht absehbar ist), ist eine gewisse „Baumüdigkeit“ zu beobachten. Eine weitere große Hochbaumaßnahme wird von vielen als eine unangemessene Belastung empfunden. Der Remagener Weg und andere Straßen und Wege in Arzdorf können die Folgen der Baumaßnahmen kaum verbergen. Schlaglöcher, geflickte Asphaltdecken und nach wie vor vorhandene Baugruben prägen das dörfliche Bild.
Zum Sachverhalt:
Im November 2013 wurde der damals nach langen Diskussionen mit der Bevölkerung geänderte Flächennutzungsplan für Wachtberg entwickelt und beschlossen. Für Arzdorf wurde eine Umwidmung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bauland ausschließlich für 0,35 ha Ackerland am Remagener Weg genehmigt, das sich im Besitz von Freiherr von Loë befindet.
Andere geeignete Flächen wurden abgelehnt, da noch genügend Baulücken in Arzdorf vorhanden seien. Im ökologischen Gutachten war seinerzeit – anders, als dann entschieden – vorgeschlagen worden, ausschließlich den Bereich südlich des Servatius Weges zu erschließen.
Mit Antrag vom 08.01.2020 hat die Crampe GmbH beantragt, diese Wohnbaufläche des Flächennutzungsplanes wohnbaulich zu entwickeln. Es sollen 12 Einfamilienhäuser in kleinen Wohngruppen gebaut werden. Dazu werde es dann erforderlich, die Wohnbaufläche um 100 % durch bisher landwirtschaftlich zu nutzende Fläche zu ergänzen; insgesamt also etwa 7.000 m².
Der Antrag wurde am 28.01.2020 im Planungs- und Umweltausschuss beraten und die Verwaltung beauftragt, zunächst eine sogenannte landesplanerische Anfrage zu stellen. Die Bezirksregierung Köln hat am 20.04.2020 mitgeteilt, dass keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Des Weiteren stellt die höhere Naturschutzbehörde eine Zustimmung für die Teilentlassung aus dem Landschaftsschutz in Aussicht. Sie erhebt gegen die Erweiterung der Bauflächen keine Bedenken. Jedoch wird gleichzeitig darauf hingewiesen, dass im Bebauungsplanverfahren eine Begründungs- und Abwägungspflicht gem. § 1a Abs. 2 BauGB bzgl. der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Fläche im Sinne von § 201 BauGB besteht.
Am 26.05.2020 wird im Planungs- und Umweltausschuss über den Antrag der Crampe GmbH entschieden. Ein zwischenzeitlich neu eingegangener Antrag für die Umwidmung von landwirtschaftlichen Flächen in Bauland südlich dieser in Rede stehenden Flächen wird ebenfalls dort behandelt. Auch hier schlägt die Verwaltung vor, eine landesplanerische Anfrage zu stellen.
Offene Fragen:
- In der Bauphase ist mit starkem zusätzlichem Verkehr durch Handwerker und Baufahrzeugen zu rechnen. Erfolgt die Zuwegung über den Remagener Weg oder über die Alte Landstraße? Wer kommt für die Straßenschäden auf, da der Remagener Weg durch seinen Flickenteppich eine schadens-empfindliche Oberfläche hat.
- Wo und wie werden die dann fertig gestellten 12 Einfamilienhäuser ihre Verkehrs-Zuwegung erhalten? Über den landwirtschaftlichen Weg ab Alte Landstraße oder über den Remagener Weg mit Abfahrt ab Spielplatz oder mit eigener Straße?
- Gibt es Auflagen zu Parkplätzen an den Häusern? In Arzdorf sind nur wenige öffentlich nutzbare Einzel-Parkplätze, auf die ohne Zuparken von Garagen oder Carports zugegriffen werden kann.
- Welche zusätzlichen Begrünungen werden in der Bauleitplanung gefordert?
- Ist es nachhaltig und ökologisch vertretbar, dass landwirtschaftliche Flächen im Naturschutzgebiet als Baugebiet genutzt werden?
- Ist es geplant, die Arzdorfer Bevölkerung über die beabsichtigten Bauvorhaben zu informieren?
Hinweis der Verwaltung:
Es ist noch kein formelles oder einer Aufstellung eines Bebauungsplanes vorangestelltes Verfahren begonnen worden. Es liegen der Verwaltung bisher zwei Anträge vor, die die Erweiterung des im Flächennutzungsplan als Fläche für Wohnbebauung ausgewiesenen Gebietes zum Gegenstand haben. Die Verwaltung hat über eine landesplanerische Anfrage klären lassen, ob über diese Erweiterung diskutiert werden kann. Über den aktuellen Sachstand wird im morgigen Ausschuss (26.05.2020) gemäß der im Ratsinformationssystem bereitgestellten Vorlage berichtet.
Das bedeutet, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit im Zuge eines noch zu beginnenden Verfahrens erfolgen wird. Hierzu nehme ich gerne die von Ihnen dargelegten Fragen auf und wirke auf eine Beantwortung hin.
Eine besondere Herausforderung stellt für uns aufgrund der anhaltenden Pandemie-Situation die zeitnahe Organisation einer angemessenen Bürgerbeteiligung dar. Insofern ist zurzeit noch nicht absehbar, wann bzw. in welcher Weise das Verfahren begonnen werden kann. Sollte sich daran etwas ändern, wird die Ortsvertretung im Vorfeld darüber informiert.
(Swen Christian, Beigeordneter)